Ausbildungswege
- Grundausbildung in 3 Jahren im dualen System
- Verkürzte Grundausbildung für Erwachsene in 2 Jahren mit angepasstem Lehrvertrag
- Validierung der Bildungsleistungen
- Art. 32
Dauer
2 oder 3 Jahre
Inhalt
- Begleitung im Alltag
- Förderung von Selbstständigkeit und Teilhabe
- Arbeit in einer Organisation und im Team
- Angemessene Handlungsweisen in Begleitsituationen
- Unterstützung von Bildung und Entwicklung, Erhalt und Förderung der Lebensqualität
Arbeitsort
Kinderkrippen und -tagesstätten, Seniorenheime, Einrichtungen für Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.
Aufgaben
- Patienten, betreute Personen und deren Familien, die mit sozialen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, dabei helfen, diese Schwierigkeiten zu vermeiden oder zu überwinden, ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen und ihre soziale und berufliche Eingliederung zu erleichtern.