FAQ

Nachfolgend finden Sie unsere FAQ mit den am häufigsten gestellten Fragen.

Welches sind die wichtigsten Ausbildungswege ?

  • Das DUALE Modell: Die Lernenden werden von einem Arbeitgeber angestellt und die Berufsschule erteilt den beruflichen Unterricht. Die OrTra SSVs bietet die überbetrieblichen Kurse an.
  • Die Zusatzlehre : Unter gewissen Umständen kann die Lehrzeit verkürzt werden und ein direkter Einstieg ins 2. Lehrjahr ist möglich.

Wann erhalte ich das Aufgebot zu den überbetrieblichen Kursen ?

Das Aufgebot für die überbetrieblichen Kurse wird für jedes Semester etwa einen Monat vor dem ersten üK mit einer Kopie für den Lernenden an den Berufsbildner geschickt. Das üK- Programm für das gesamte Schuljahr steht ab Schuljahresbeginn auf der Webseite der OrTra SSVs zur Verfügung.

Wer entscheidet über die Gruppeneinteilungen der Lernenden für die üKs ?

Die Gruppeneinteilung wird von der OrTra SSVs vorgenommen. Es werden keine Gruppenwechsel gewährt (ausser beim Wechsel der Fachrichtung oder des Berufsschultags).

Ich finde meine Klassenliste auf der Website der OrTra SSVs nicht mehr. Was muss ich tun ?

Aus Datenschutzgründen werden die Klassenlisten nicht mehr auf der Website angezeigt. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

Was muss ich tun, wenn ich nicht am überbetrieblichen Kurs teilnehmen kann ?

Das Sekretariat der OrTra SSVs ist vor Beginn des überbetrieblichen Kurses telefonisch (027 455 42 53) oder per Mail (info@ortrassvs.ch) zu informieren.

Ich habe einen Termin beim Arzt, Zahnarzt oder einen anderen Termin während des überbetrieblichen Kurses. Was muss ich tun ?

Termine beim Arzt, Zahnarzt oder andere Termine sollten nicht während der Tage der überbetrieblichen Kurse vereinbart werden. Bei absoluter Notwendigkeit ist das vollständig ausgefüllte und von Ihrem Berufsbildner unterzeichnete Entschuldigungsformular vor Beginn des üKs beim Sekretariat vorzuweisen. Ohne Vorweisung des Entschuldigungsformulars wird keine Erlaubnis zum Verlassen des Kurses gewährt.

Was muss ich mit dem Evaluationsblatt, welches mir der üK-Berufsbildner am Ende des Kurstages gegeben hat, machen ?

Füllen Sie die “Kursreflexion” auf der Rückseite des Formulars aus. Legen Sie das Formular Ihrem Berufsbildner vor und geben Sie ihm ein kurzes Feedback zum besuchten überbetrieblichen Kurs. Das Blatt legen Sie anschliessend in Ihrem Ausbildungsordner ab.

Ich bin direkt ins 2. Lehrjahr eingestiegen, muss ich die überbetrieblichen Kurse des 1. Lehrjahrs nachholen ?

Nein, Sie müssen die Kurse des 1. Lehrjahres nicht nachholen. Falls Sie dies wünschen (und Ihr Berufsbilder dies auch möchte), können Sie die Kurse des 1. Lehrjahrs auf Ihre eigenen Kosten besuchen. Für die entsprechende Anfrage nehmen Sie mit dem Sekretariat der OrTra SSVs Kontakt auf.

Ich wiederhole das Lehrjahr, muss ich die überbetrieblichen Kurse nochmals besuchen ?

Ja, bei der Wiederholung eines Lehrjahrs müssen sämtliche überbetrieblichen Kurse wiederholt werden.

Wo finde ich die Lehrmittel ?

Die Lehrmittel können auf der Webseite des Verlags Careum bestellt werden.

Ich habe meinen Lehrvertrag aufgelöst. Kann ich die überbetrieblichen Kurse weiterhin besuchen ?

Einem Lernenden, der den Lehrvertrag aufgelöst hat, ist es erlaubt, die überbetrieblichen Kurse während 3 Monaten nach dem Auflösungsdatum zu besuchen. Nach diesem Datum kann er die überbetrieblichen Kurse nicht mehr besuchen, ausser es besteht ein neuer Lehrvertrag mit einer anderen Institution.

Für die Berufsbildner : Ich möchte die Ausbildung zum Berufsbildner machen, um Lernende während ihrer Ausbildung zu betreuen. Wohin muss ich mich wenden ?

Die Berufsbildnerkurse werden von der Dienststelle für Berufsbildung (DB) vom Staat Wallis organisiert. Klicken Sie hier, um alle notwendigen Informationen zu finden. 

Nachtarbeit für junge Arbeitnehmer

Informationen zur Nachtarbeit für junge Arbeitnehmer finden Sie in der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5.822.115), Abschnitt 4, Artikel 12.

Link: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitsgesetz-und-Verordnungen/Wegleitungen/Wegleitung-zur-ArGV-5.html

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